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Ändert sich was durch die neue Drohnenverordnung für unsere Kunden?

Heute haben wir von unserer Luftfahrtbehörde die Bestätigung bekommen, dass sich für unsere Kunden die Fesselzeppeline, Werbeballone und alle anderen fliegenden Geräte einsetzen, nichts ändert.  Fesselballone unterliegen nicht dem neuen Drohnengesetz! Die neue Drohnenverordnung  des Bundesministeriums für Verkehr gilt nicht für unsere Produkte.

Weiterhin gilt als Faustregel grob: Eine Auflassung ist bis 30m Höhe luftfahrtrechtlich bei einer Entfernung zum nächsten Flugplatz von mind. 10 km laut Luftfahrtgesetz §16 Abs. 4 genehmigungsfrei. Trotzdem muss man im öffentlichen Raum, wie bei einer Plakatwand u.U. eine Genehmigung beantragen. 

 

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